
Wie bekomme ich ein logopädisches Rezept / Verordnung und von wem bekomme ich ein logopädisches Rezept / Verordnung?
Für eine logpädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Folgende Ärzte können ein logopädisches Rezept / Verordnung ausstellen:
Kinderärzte
Pädaudiologen
Kieferorthopäden / Zahnärzte
Allgemeinärzte / Hausärzte
Hals-, Nasen-, Ohrenärzte
Phoniater
Neurologen
Internisten
Die Bezahlung logopädischer Leistungen wird in der Regel von der zuständigen Krankenkasse übernommen, also ähnlich wie bei einem Rezept für Medikamente.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht von 10% des gesamten Verordnungswertes und eine Verordnungsgebühr von 10,-€. Diese anfallenden Kosten sind an uns zu entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei chronischen Krankheiten, bei denen parallel laufend mehrere Therapien aus verschiedenen Heilmittelberufen notwendig sind (z.B. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie etc.), ist eine Befreiung dieser Zuzahlungen möglich. Sprechen Sie diesbezüglich Ihre Krankenkasse an.
Sind Sie privat versichert, klären Sie bitte im Voraus mit Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Wenn Ihnen eine logopädische Therapie verordnet wird, setzen Sie sich mit uns persönlich oder telefonisch in Verbindung. So können wir gemeinsam einen Termin nach Ihren Wünschen und unseren Kapazitäten vereinbaren.
In medizinisch notwendigen Fällen können auch Hausbesuche verordnet werden, die wir ebenfalls vornehmen.
Bitte beachten Sie bei jeder Verordnung, dass zwischen dem Ausstellungsdatum der Verordnung und dem Behandlungsbeginn nicht mehr als 14 Tage vergehen dürfen. Deshalb sollten Sie rechtzeitig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Wir freuen uns auf Sie !